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claris | 25. SEPTEMBER 2026

Ab 27. September 2026 Pflicht: EU-GARAN-Label automatisiert aus WERBAS//KSR Claris in Ihre Fahrzeuginserate

EU-GARAN-Label

EU-GARAN-Label

Ab dem 27. September 2026 gilt für den Kfz-Handel die EU-weite Pflicht, Verbraucher über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien mit dem EU-Label GARAN zu informieren, im Autohaus wie in jedem Online-Inserat. Mit WERBAS//KSR Claris erledigen Sie diese Pflicht ohne Zusatzaufwand: Das Label wird beim Senden an Fahrzeugbörsen als Zusatzbild erzeugt und mitgeliefert.


was IST DAS EU-GARAN-LABEL? 

Das GARAN-Label kennzeichnet freiwillige, kostenlose Haltbarkeitsgarantien des Herstellers, die länger als zwei Jahre gültig sind und das gesamte Fahrzeug umfassen. Auf dem Label werden der Garantiezeitraum in vollen Jahren, der Herstellername und die Modellkennzeichnung ausgewiesen.

Zur Abgrenzung: GARAN ist kein Pflichtprogramm für jeden Fahrzeugverkauf. Händlergarantien, Neuwagenanschlussgarantien und klassische Gebrauchtwagengarantien fallen ausdrücklich nicht unter die Label-Pflicht.

WANN IST DAS GARAN-LABEL PFLICHT? 

Das GARAN-Label kennzeichnet freiwillige, kostenlose Haltbarkeitsgarantien des Herstellers, die länger als zwei Jahre gültig sind und das gesamte Fahrzeug umfassen. Auf dem Label werden der Garantiezeitraum in vollen Jahren, der Herstellername und die Modellkennzeichnung ausgewiesen.

Zur Abgrenzung: GARAN ist kein Pflichtprogramm für jeden Fahrzeugverkauf. Händlergarantien, Neuwagenanschlussgarantien und klassische Gebrauchtwagengarantien fallen ausdrücklich nicht unter die Label-Pflicht.


WELCHE FAHRZEUGE SIND TYPISCHERWEISE BETROFFEN?

Standard-Neuwagengarantien vieler Hersteller liegen bei zwei Jahren, in diesen Fällen greift GARAN nicht. Anders bei Marken mit längeren Herstellergarantien für das ganze Fahrzeug: Hier ist das Label Pflicht, mit der tatsächlich gewährten Fahrzeuggarantie in Jahren.

Zu beachten: Garantien, die nur Teile des Fahrzeugs abdecken, etwa Antriebsstrang oder Batterie, dürfen nicht auf dem GARAN-Label eingetragen werden, auch wenn sie länger laufen. Über solche Teilgarantien muss der Kunde separat informiert werden, etwa im Kaufvertrag oder Datenblatt.

 

WO MUSS DAS LABEL ANGEBRACHT WERDEN?

  • Im Autohaus: Gut sichtbar am Fahrzeug, etwa an der Windschutzscheibe, auf einem Schild oder am Ausstellungsplatz.
  • Online: Unmittelbar am jeweiligen Fahrzeugangebot, nahe Fahrzeugbild oder Beschreibung. Nicht im Footer, nicht in den AGB und nicht als bloßer Link.

Für Online-Inserate schreibt die EU-Durchführungsverordnung ein farbiges Label vor, das in die Produktseite eingebunden ist.

EU Garant 1



WIE ERZEUGEN SIE DAS GARAN-LABEL AUTOMATISIERT IN CLARIS?

Claris bringt für die neue Label-Pflicht zwei Einstellungen mit, die Sie einmalig setzen. Danach läuft die Ausgabe ohne weiteren Aufwand mit.

1. Zusatzseite beim Drucken aktivieren

Menüpfad: Systemsteuerung → Anwendungseinstellungen → Drucken

Setzen Sie den Haken für die GARAN-Zusatzseite. Ab dann wird die entsprechende Seite bei relevanten Fahrzeugausdrucken automatisch mit ausgegeben.

2. GARAN-Bild für Fahrzeugbörsen aktivieren

Menüpfad: Systemsteuerung → Anwendungseinstellungen → Fahrzeug Ausstattung/Internet

Ist der Haken gesetzt, erzeugt Claris beim Senden eines Fahrzeugs an das Internet zur Laufzeit ein GARAN-Bild aus den Fahrzeugstammdaten und liefert es zusammen mit dem Inserat aus. So erscheint das Label unmittelbar am Fahrzeugangebot bei mobile.de und weiteren angebundenen Börsen. Wer die Funktion nicht braucht, deaktiviert sie über denselben Haken.

Grundlage für die Ausgabe ist das im Fahrzeugstamm gepflegte Feld „Garantie". Pflegen Sie den Wert pro Fahrzeug korrekt, gibt Claris das Label mit den passenden Jahresangaben aus.

Anwendungseinstellung

 

WAS PASSIERT BEI FALSCHER ODER FEHLENDER NUTZUNG?

Wird ein Fahrzeug mit dem GARAN-Label beworben, ohne dass die Voraussetzungen erfüllt sind, drohen kostenpflichtige Abmahnungen wegen irreführender Werbung. Ebenso, wenn die Label-Pflicht ignoriert wird. Für Abmahnvereine ist es einfach, Online-Inserate auf die Einhaltung zu prüfen. Das rechtliche Risiko trägt der Kfz-Betrieb.

Deshalb: Feld „Garantie" im Fahrzeugstamm sauber pflegen, Automatik in Claris einschalten und bei Fremdfabrikaten vorab über Fahrgestellnummer oder Serviceheft prüfen, ob die Herstellergarantie noch für das gesamte Fahrzeug und für mehr als zwei Jahre aktiv ist.


JETZT AKTIVIEREN UND OHNE ZUSATZAUFWAND RECHTSSICHER INSERIEREN

Die zwei Haken in den Anwendungseinstellungen von Claris sind schnell gesetzt, der Aufwand pro Fahrzeug entfällt danach vollständig. Wenn Sie die Einrichtung gemeinsam mit uns durchgehen oder Fragen zur Feldpflege haben:

BERATUNGSTERMIN VEREINBAREN

 




FAQ

Muss ich das Label für jedes Fahrzeug verwenden?

Nein. Nur wenn eine kostenlose Herstellergarantie über das gesamte Fahrzeug mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren vorliegt. 

Gilt die Pflicht auch für Gebrauchtwagen?

Ja, sofern die Restlaufzeit der Herstellergarantie noch die Voraussetzungen erfüllt. Liegt sie darunter, entfällt die Kennzeichnung; Anpassungen des Labels wegen einer verkürzten Gewährleistungsfrist sind unzulässig. 

Darf ich Restlaufzeiten aufrunden?

Nein. Angabe immer in vollen Jahren und abgerundet. 

Nein. Angabe immer in vollen Jahren und abgerundet.

Ja. Verbraucher müssen bereits vor Vertragsschluss informiert werden. Ob der Vertrag online zustande kommt, ist unerheblich. 

Was ist mit Händler- oder Anschlussgarantien?

Diese sind nicht von der GARAN-Label-Pflicht betroffen. Beworben werden dürfen sie, aber nicht mit dem EU-GARAN-Label.

Was, wenn eine Garantie nur Antrieb oder Batterie umfasst?

Diese Teilgarantie darf nicht auf dem GARAN-Label ausgewiesen werden. Auf dem Label zählt ausschließlich die Laufzeit für das gesamte Fahrzeug. 

 


 

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